Beim Einsatz von Holzkisten als Verpackung, insbesondere im gewerblichen und internationalen Versand, stehen phytosanitäre Vorschriften und die mechanische Belastbarkeit im Vordergrund.
1. Internationale Vorschriften (ISPM 15)
Für den Export in viele Länder außerhalb der EU (z. B. USA, China, Australien) ist der ISPM 15 Standard zwingend erforderlich
- Behandlung: Das Holz muss hitzebehandelt (HT) sein, um Schädlinge abzutöten
- Kennzeichnung: Die Kiste muss dauerhaft und gut lesbar mit dem IPPC-Logo, dem Länderkürzel (z. B. DE) und der Registriernummer des Herstellers markiert sein
- Ausnahmen: Verarbeitete Holzwerkstoffe wie Sperrholz, OSB oder Spanplatten unterliegen in der Regel nicht diesen Vorschriften, da der Herstellungsprozess (Hitze/Druck) Schädlinge bereits eliminiert
2. Konstruktion und Material
- Stabilität: Holzkisten bieten eine sehr hohe Stapelfestigkeit und schützen schwere oder empfindliche Güter (z. B. Maschinen) vor mechanischen Einflüssen
- Gewicht: Berücksichtigen Sie das hohe Eigengewicht von Massivholzkisten, das die Frachtkosten (insbesondere bei Luftfracht) erhöhen kann
- Korrosionsschutz: Bei Seetransporten sollte die Kiste innen mit Sperrschichtfolie (Alu-Verbundfolie) und Trockenmitteln ausgekleidet werden, um den Inhalt vor salzhaltiger Luft und Feuchtigkeit zu schützen
3. Logistik und Handling
- Unterfahrbarkeit: Große Kisten sollten für Gabelstapler oder Hubwagen unterfahrbar sein (integrierte Kufen/Palettenboden)
- Verschluss: Holzkisten werden oft genagelt oder geschraubt. Achten Sie auf versenkte Schrauben oder Nägel, um Verletzungsgefahren und Beschädigungen anderer Packstücke zu vermeiden
- Kennzeichnung: Neben der IPPC-Markierung müssen auch Logistik-Symbole (z. B. „Hier oben“, „Zerbrechlich“) deutlich auf der Außenseite angebracht werden







